Die Königsdisziplin der Hausverwaltung. Hier sind wir als Verwalter der zentrale Ansprechpartner für Wohnungseigentümer, Versorger, Versicherer, Banken, und sonstige Dienstleister rund um die zu Wohnzwecken genutzte Immobilie. Dabei muss sorgfältig differenziert werden zwischen Gemeinschaftseigentum, welches allen Eigentümern einer Immobilie im Verhältnis ihrer jeweiligen Miteigentumsanteile zusteht, und Sondereigentum, welches nur dem jeweiligen Wohnungseigentümer zusteht, und welches sich in der Regel innerhalb der Eigentumswohnung befindet.
Rechtssicherheit ist gefragt, sowohl im Wohnungseigentumsrecht (in der aktuellen Fassung als WEMoG – Wohnungseigentums-Modernisierungsgesetz aus dem Jahr 2020), als auch in den Bereichen Bürgerliches Gesetzbuch, Grundbuchrecht, Zivilprozess- und Zwangsvollstreckungsrecht, Berufsrecht, sowie Sonstige Rechtsgrundlagen (z.B. Heizkostenverordnung, Trinkwasserverordnung, Energierecht).
Wohnungseigentumsrecht ist die Basis, und gliedert sich auf in die Bereiche Begründung von Wohneigentum, Differenzierung Eigentumsformen, Gebrauchsregelungen, Beteiligte, Entscheidungsformen, Wohnungseigentümerversammlung, Finanzwesen der Gemeinschaft, Baumaßnahmen, Verwaltungsbeirat und Gerichtsverfahren.
Grundlagen der Immobilienwirtschaft sind gefragt, aufgeteilt in die Bereiche Gebäudepläne, Baubezeichnungen und Baubeschreibungen, Versicherungsarten, sowie Umwelt- und Energiethemen.
Kaufmännische Grundlagen sind gefragt, aufgeteilt in die Bereiche Buchführung, Rechnungswesen, Jahresabrechnung, Wirtschaftsplan, Hausgeld, Mahnwesen, und allgemeine kaufmännische Dinge (z.B. Schadens-Management im Rahmen des Gebäude-Versicherungsschutz).
Technische Grundlagen sind gefragt, aufgeteilt in die Bereiche Haustechnik, Baustoffe, Baukonstruktion und Baustofftechnologie, Erkennen von Mängeln, Erhaltungsplanung, Energetische Gebäudesanierung und Modernisierung, Altersgerechte und barrierefreie Umbauten, Verkehrs- sicherheitspflichten, E-Mobilität, Glasfaser-Anschlüsse, und vieles mehr.
Ein Spezialgebiet der Hausverwaltung. Hier sind wir als Verwalter der zentrale Ansprechpartner für den (einzigen) Eigentümer einer Immobilie, und kümmern uns in dieser Funktion um die komplette Bewirtschaftung der Immobilie, sowie um deren Nutzung durch geeignete Mieter, die wir für den Eigentümer im Rahmen eines mehrstufigen Auswahlprozesses auswählen. Die jährliche Betriebs-kostenabrechnung für die Mieter zählt ebenso zu unseren Aufgaben, wie die Koordination von Reparaturen und Sanierungen, jeweils in enger Abstimmung mit Eigentümer und Mietern.
Wir wollen wir für Sie den bestmöglichen Service, auf Basis der jeweils aktuellen Gesetzesgrundlagen bieten. Dafür bilden wir uns regelmäßig weiter, wie dies in §34c Gewerbeordnung seit dem Jahr 2019 gesetzlich gefordert wird, im Umfang von mindestens 20 Stunden innerhalb von 3 Jahren.